Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei dieser Dienst ist, was geprüft wurde und was noch fehlt.
Diese Erklärung gilt für den Dienst unter dieser Adresse und beruht auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt. Maßstab ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Der Dienst ist mit den genannten Anforderungen TEILWEISE vereinbar. Wir sagen bewusst nicht mehr: eine vollständige Vereinbarkeit lässt sich erst nach einer manuellen Prüfung behaupten, und die steht aus.
Wie geprüft wurde
- Automatisierte Prüfung mit axe-core 4.10 gegen die Regelsätze WCAG 2.0/2.1 Stufe A und AA, zuletzt am 3. September 2026.
- Geprüfte Seiten: Startseite mit der Community-Übersicht, Anmeldung, Registrierung, die Rechtstexte und die Kündigungsseite — jeweils in hellem und dunklem Erscheinungsbild.
- Behoben wurden dabei: zu geringe Farbkontraste bei sekundärem Text sowie bei den Farben für Hinweis, Erfolg, Fehler und Links, und ein Link, der sich innerhalb eines Fließtextes allein durch seine Farbe abhob.
Bekannte Einschränkungen
- Eine automatisierte Prüfung erfasst nur einen Teil der Anforderungen. Nicht geprüft sind unter anderem die Bedienbarkeit mit Screenreadern, die Reihenfolge beim Navigieren mit der Tastatur und die Verständlichkeit der Sprache.
- Der angemeldete Bereich — Beiträge, Kurse, Kalender, Videowiedergabe und die Einstellungen — ist noch nicht geprüft.
- Inhalte, die Mitglieder selbst einstellen, liegen nicht in unserer Hand. Ob ein hochgeladenes Bild eine Alternativbeschreibung hat oder ein Video Untertitel, entscheidet die Person, die es einstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Fällt dir eine Barriere auf oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form, schreib uns an die im Impressum genannte Adresse oder E-Mail. Wir antworten innerhalb eines Monats und sagen dir, was wir tun und bis wann.
Durchsetzungsverfahren
Hilft unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie hat ihren Sitz in Magdeburg; ihre Anschrift und ihr Beschwerdeformular findest du auf ihrer Website.
Stand dieser Erklärung
Erstellt am 3. September 2026. Sie wird nach jeder Prüfung aktualisiert.